LANDZAHNARZTQUOTE -
ALLE FAKTEN AUF EINEN BLICK

WAS IST DIE LANDZAHNARZTQUOTE?

Mit der Landzahnarztquote Sachsen-Anhalt wird ein bestimmter Prozentsatz der Zahnmedizinstudienplätze als sogenannte Vorabquote an Bewerberinnen und Bewerber vergeben, die sich verpflichten, nach dem Studium und der anschließenden Vorbereitungszeit in Sachsen-Anhalt für mindestens zehn Jahre in der vertragszahnärztlichen Versorgung in Regionen mit besonderem öffentlichen Bedarf in Sachsen-Anhalt tätig zu sein.

Die Landzahnarztquote Sachsen-Anhalt soll vorbehaltlich der gesetzlichen Regelungen zum Wintersemester 2025/26 Umsetzung finden.

Was ist das Besondere an der Landzahnarztquote?

Die Abiturnote spielt bei der Bewerberauswahl im Rahmen der Landzahnarztquote nur eine untergeordnete Rolle.

Hier kann vielmehr punkten, wer bereits über eine einschlägige Berufausbildung oder berufliche Praxis im (zahn-)medizinischen Bereich verfügt.

Ein weiteres wichtiges Kriterium ist das Ergebnis eines Studierfähigkeitstests. Inhalt sind dabei Fragestellungen zur fachspezifischen Studierfähigkeit sowie zur Motivation und persönlichen Eignung für ein Zahnmedizinstudium und eine spätere Tätigkeit im Rahmen der vertragszahnärztlichen Tätigkeit in Sachsen-Anhalt.

Die einzelnen Kriterien werden wie folgt gewichtet:

  • 10 % Abiturdurchschnittsnote
  • 50 % Testergebnis des Studierfähigkeitstests
  • 40 % Art und Dauer der Berufsausbildung oder Berufstätigkeit oder einer praktischen Tätigkeit

Hintergrund der Landzahnarztquote

Die Landzahnarztquote dient als eine weitere Maßnahme, um die vertragszahnärztliche Versorgung in Sachsen-Anhalt auch zukünftig zu sichern, insbesondere in ländlichen Regionen, wo bereits heute der Zahnärztemangel spürbar ist.

In Sachsen-Anhalt sind ca. 1.400 Zahnärztinnen und Zahnärzte in der vertragszahnärztlichen Versorgung tätig. Davon ist ein Drittel 60 Jahre und älter. Für Zahnärztinnen und Zahnärzte, die in den Ruhestand gehen möchten, wird es immer schwieriger, eine Nachfolge für ihre Praxis zu finden.

Gebiete mit "besonderem öffentlichen Bedarf" sind gemäß Landzahnarztgesetz Sachsen-Anhalt solche Gebiete, für die der Landesausschuss der Zahnärzte und Krankenkassen Sachsen-Anhalts eine Unterversorgung oder eine drohende Unterversorgung im zahnärztlichen Bereich festgestellt hat bzw. wo ein sogenannter lokaler Versorgungsbedarf besteht.

Diese Feststellung wird anhand bundesweit geltender Kriterien getroffen, die auf die konkrete Region angewandt werden. Eine maßgebliche Rolle spielt die Anzahl der in der Region lebenden Menschen sowie die Anzahl und das Alter der in der jeweiligen Region tätigen Zahnärztinnen und Zahnärzte.

 

Rechtliche Rahmenbedingungen

Mit dem Beschluss des Gesetzes zur Sicherstellung der zahnärztlichen Versorgung in Bereichen besonderen öffentlichen Bedarfs des Landes Sachsen-Anhalt (Landzahnarztgesetz Sachsen-Anhalt – LZAG LSA) wurde im Jahr 2025 die Möglichkeit geschaffen, Zahnmedizinstudienplätze im Rahmen einer Vorabquote an Bewerberinnen und Bewerber zu vergeben, die sich verpflichten, nach dem Studium und der anschließenden Vorbereitungszeit für mindestens zehn Jahre an der vertragszahnärztlichen Versorgung in Gebieten mit besonderem öffentlichen Bedarf in Sachsen-Anhalt tätig zu sein.

Bitte machen Sie sich im Vorfeld Ihrer Bewerbung mit den rechtlichen Rahmenbedingungen des Studiums im Rahmen der Landzahnarztquote vertraut. Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

 

So erreichen Sie uns!

 

Kassenzahnärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt
Doctor-Eisenbart-Ring 1
39120 Magdeburg

 

Tel.:
+49 391 6293 215