Mit der Landzahnarztquote Sachsen-Anhalt wird ein bestimmter Prozentsatz der Zahnmedizinstudienplätze als sogenannte Vorabquote an Bewerberinnen und Bewerber vergeben, die sich verpflichten, nach dem Studium und der anschließenden Vorbereitungszeit in Sachsen-Anhalt für mindestens zehn Jahre in der vertragszahnärztlichen Versorgung in Regionen mit besonderem öffentlichen Bedarf in Sachsen-Anhalt tätig zu sein.
Die Landzahnarztquote Sachsen-Anhalt soll vorbehaltlich der gesetzlichen Regelungen zum Wintersemester 2025/26 Umsetzung finden.
Die Abiturnote spielt bei der Bewerberauswahl im Rahmen der Landzahnarztquote nur eine untergeordnete Rolle.
Hier kann vielmehr punkten, wer bereits über eine einschlägige Berufausbildung oder berufliche Praxis im (zahn-)medizinischen Bereich verfügt.
Ein weiteres wichtiges Kriterium ist das Ergebnis eines Studierfähigkeitstests. Inhalt sind dabei Fragestellungen zur fachspezifischen Studierfähigkeit sowie zur Motivation und persönlichen Eignung für ein Zahnmedizinstudium und eine spätere Tätigkeit im Rahmen der vertragszahnärztlichen Tätigkeit in Sachsen-Anhalt.
Die einzelnen Kriterien werden wie folgt gewichtet:
Mit dem Beschluss des Gesetzes zur Sicherstellung der zahnärztlichen Versorgung in Bereichen besonderen öffentlichen Bedarfs des Landes Sachsen-Anhalt (Landzahnarztgesetz Sachsen-Anhalt – LZAG LSA) wurde im Jahr 2025 die Möglichkeit geschaffen, Zahnmedizinstudienplätze im Rahmen einer Vorabquote an Bewerberinnen und Bewerber zu vergeben, die sich verpflichten, nach dem Studium und der anschließenden Vorbereitungszeit für mindestens zehn Jahre an der vertragszahnärztlichen Versorgung in Gebieten mit besonderem öffentlichen Bedarf in Sachsen-Anhalt tätig zu sein.
Bitte machen Sie sich im Vorfeld Ihrer Bewerbung mit den rechtlichen Rahmenbedingungen des Studiums im Rahmen der Landzahnarztquote vertraut. Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.